Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, Berechnungsgrundlagen und jeweiligen Berechnungen sind extrem unterschiedlich, so dass die Unterhaltsbemessungen in jedem Fall einem Kundigen überlassen werden sollten.
Rufen Sie mich in meiner Kanzlei an und wir klären vorab, welche Möglichkeiten sich bieten und welche Unterlagen ich benötige!
Das Thema Unterhalt umfasst die Bereiche: Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder, den Unterhalt für Ehegatten während des Getrenntlebens (Trennungsunterhalt) und nach einer rechtskräftigen Scheidung (Ehegattenunterhalt), den Unterhalt für nichteheliche Mütter eines gemeinsamen Kindes und den sonstigen Verwandtenunterhalt.
Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, Berechnungsgrundlagen und jeweiligen Berechnungen sind extrem unterschiedlich, so dass die Unterhaltsbemessungen in jedem Fall einem Kundigen überlassen werden sollten.
Alle unterhaltsrechtlich relevanten und den Einzelfall betreffenden Informationen müssen lückenlos zusammengetragen und geordnet werden, um einen Unterhaltszahlungsbetrag genauer bestimmen und die Forderung gegebenenfalls durchsetzen bzw. abwehren oder abändern zu können.
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