Allzu oft sind Auseinandersetzungen emotional erheblich belastet. Deshalb ist man gut beraten, sich anwaltlich vertreten zu lassen, um die Streitigkeiten wieder zu versachlichen und zielgerichtet im Sinne der Kinder agieren zu können.
Verabreden Sie mit mir einen Besprechungstermin! Nur so kann ich auf Ihre individuellen Belange und die Ihrer Kinder eingehen.
Ob ehelich oder nichtehelich – sind die Eltern getrennt, kommt es häufig zum Streit um die Art und Weise und Häufigkeit der Kontakte der Kinder mit demjenigen Elternteil, bei dem sie nicht ständig leben. Mehr erfahren Sie auch unter dem Punkt Sorgerecht.
Spätestens seit der am 01.02.2017 ergangenen BGH-Entscheidung XII ZB 601/15 stellt sich für Eltern und Familiengerichte häufig die Frage nach einem Wechselmodell, und damit vor allem die bedeutendere Frage: entspricht es dem Kindeswohl, wenn das gemeinsame Kind von beiden Elternteilen im hälftigen Wechsel betreut wird. Eltern, die sich diese Frage stellen, kommen nicht umhin, einen im Familienrecht erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen, um eine auf die Familie zugeschnittene Lösung entwickeln und, wenn nötig, im Familiengericht vertreten zu können.
Langjährige anwaltliche Praxis und Erfahrung im Sorge- wie im Umgangsrecht sind auch in besonderem Maße gefragt, wenn es um solche sensiblen Verfahren geht, bei denen Kinder den Kontakt mit dem anderen Elternteil von sich aus ablehnen oder der betreuende Elternteil den Kontakt erschwert oder gar verweigert.
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