Trennen sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, muss es nicht zum Streit um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder kommen. Die Eltern bleiben auch nach einer Trennung gemeinsam sorgeberechtigt.
Gemeinsam finden wir eine auf Sie zugeschnittene Lösung! Ich biete psychologisches Hintergrundwissen und langjährige Berufserfahrung!
Auch im Zuge einer Scheidung verbleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, solange beide Elternteile dies wünschen und hierzu kein entsprechender Antrag während des Scheidungsverfahrens gestellt wird.
Eltern gemeinsamer Kinder sind dann gemeinsam sorgeberechtigt, wenn sie verheiratet sind oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Seit der 2010 eingeleiteten Sorgerechtsreform und inzwischen vollzogenen Gesetzesänderung können auch nichteheliche Väter das Sorgerecht für ihr Kind beim Familiengericht beantragen. Väter und Mütter, die mit einer solchen Thematik konfrontiert werden, sollten sich hierzu in jedem Fall anwaltlich beraten und/oder im Verfahren begleiten lassen.
Können sich die Eltern nach einer Trennung oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht über den Lebensmittelpunkt des gemeinsamen Kindes oder andere sorgerechtliche Themen, z.B. die Schulwahl, einen Kitawechsel, eine ärztliche Behandlung u.ä., einigen oder beansprucht ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge für das Kind, dann ist eine anwaltliche Begleitung während eines solchen Verfahrens unverzichtbar. Ein in diesen Fragen erfahrener Anwalt wird immer das Kindeswohl im Auge behalten.
Gerade bei Streitigkeiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder andere Teilbereiche des Sorgerechts wie auch bei Auseinandersetzungen zum Kindesumgang sind ein umfangreiches psychologisches Hintergrundwissen und Kenntnisse über persönlichkeitsspezifische Ursachen und Zusammenhänge hilfreich. Eine langjährige Berufserfahrung ist besonders wertvoll, wenn es um das Entwickeln individueller Lösungen und das taktisch richtige Vorgehen geht – dies umso mehr, wenn das Familiengericht einen Verfahrensbeistand (ein sogenannter Anwalt des Kindes) oder einen psychologischen Sachverständigen hinzuzieht.
Ein spezialisierter Anwalt ist unbedingt gefragt, wenn Kinder gefährdet, extrem belastet sind oder sich von einem Elternteil entfremden, wenn die elterliche Erziehungseignung eines Elternteils in Frage steht oder bei diesem der Verdacht auf Persönlichkeitsstörungen oder psychische Erkrankungen vorliegt. Sind Pflegeeltern involviert, sind auch diese in einem solchen Fall gut beraten, ihre Interessen bzw. die ihres Pflegekindes durch einen eigenen Anwalt wahrzunehmen.
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