Für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens muss mindestens eine Partei von einem Anwalt vertreten sein – so schreibt es das Gesetz vor. Grund hierfür ist die oft nicht von einem Laien zu erfassende Komplexität des Scheidungsrechts mit all seinen Folgesachen und Zusammenhängen.
Rufen Sie mich in meiner Kanzlei an! Gemeinsam finden wir eine auf Sie zugeschnittene Lösung! Oft können viele Fragen schon im Vorfeld einer Scheidung geklärt werden, weshalb ein anwaltliches Beratungsgespräch schon in der Trennungsphase wichtig sein kann.
Komplex sind das Scheidungsrecht und das Recht zur Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft insbesondere wegen der Ansprüche und Regelungen, die mit einer Scheidung unmittelbar verknüpft sind, wie die Hausrats-, Ehewohnungs- und Vermögensauseinandersetzungen, der Versorgungsausgleich (Verteilung der Rentenanwartschaften), die Regelungen zum Unterhalt, die Klärung des Sorgerechts und Umgangsrechts bezüglich gemeinsamer Kinder u.v.m. In allen Bereichen ist aber nicht nur der juristische Sachverstand gefragt, sondern auch die Fähigkeit, auf die Unterschiede eines jeweiligen Beziehungsgeflechts mit der richtigen anwaltlichen Herangehensweise zu reagieren, um Konflikte und ihre Verschärfung weitgehend zu vermeiden. In jedem Fall sollte versucht werden, einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten und gegebenenfalls auf die Erstellung eines Ehevertrages oder eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung hinzuwirken.
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